Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit (BU) ist seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr gesetzlich versichert. Bei bestimmter Erwerbsunfähigkeit (EU) - jetzt Erwerbsminderung (EM) - tritt eine Erwerbsminderungs-Rente in Kraft.

Es besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle ab dem Jahrgang 1961 und später Geborenen. Der BU-Schutz wird gekürzt für alle Jahrgänge bis 1961.

  Bis 31.12.2000 Ab 1.1.2001
Rentenart Höhe der Rente Höhe der Rente
BU-Rente 30% vom Brutto 0 EUR
EU/EM-Rente 45% vom Bruttogehalt Ca. 20 bis 40 % vom Bruttogehalt

Als berufsunfähig (aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherungsträger) galt bis zum 31. Dezember 2000 derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit in dem von ihm erlernten oder von ihm zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Behinderung mehr als zur Hälfte gemindert war.

Seit 1. Januar 2001 hat der Gesetzgeber drastische Änderungen durchgesetzt. Das Risiko Berufsunfähigkeit ist in seiner ursprünglichen Auslegung nicht mehr im Katalog der Sozialversicherungen enthalten.


 

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