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Berufsunfähigkeit (BU) ist seit dem 1. Januar 2001
nicht mehr gesetzlich versichert. Bei bestimmter Erwerbsunfähigkeit
(EU) - jetzt Erwerbsminderung (EM) - tritt eine Erwerbsminderungs-Rente
in Kraft.
Es besteht kein gesetzlicher BU-Schutz mehr für alle
ab dem Jahrgang 1961 und später Geborenen. Der BU-Schutz
wird gekürzt für alle Jahrgänge bis 1961.
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Bis 31.12.2000 |
Ab 1.1.2001 |
| Rentenart |
Höhe der Rente |
Höhe der Rente |
| BU-Rente |
30% vom Brutto |
0 EUR |
| EU/EM-Rente |
45% vom Bruttogehalt |
Ca. 20 bis 40 % vom Bruttogehalt |
Als berufsunfähig (aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherungsträger)
galt bis zum 31. Dezember 2000 derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit
in dem von ihm erlernten oder von ihm zuletzt ausgeübten
Beruf wegen Krankheit oder Behinderung mehr als zur Hälfte
gemindert war.
Seit 1. Januar 2001 hat der Gesetzgeber drastische Änderungen
durchgesetzt. Das Risiko Berufsunfähigkeit ist in seiner
ursprünglichen Auslegung nicht mehr im Katalog der
Sozialversicherungen enthalten.
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