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Erwerbsminderung

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Erwerbsminderung
Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die "volle" Erwerbsminderungs-Rente. Die Höhe der EM-Rente beträgt maximal 40 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.

Wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungs-Rente - maximal nur 20%. Hier ist es ganz egal, ob die Tätigkeit im erlernten Beruf erfolgt oder nicht - die sogenannte Verweisung (in eine andere - nicht der erlernten - Tätigkeit) ist möglich.

Die Höhe der halben EM-Rente beträgt nur 20 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.

Betroffen vom In-Kraft-Treten der neuen Erwerbsminderungs-Rente sind auch Arbeitnehmer, die am 1. Januar 2001 bereits 40 Jahre alt waren. Zwar haben sie im Bedarfsfall noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, doch wird sie niedriger ausfallen als zuvor.

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderung (EM) spielt es keine Rolle, ob der Betroffene nicht mehr in seinem oder einem adäquaten Beruf arbeiten kann. Mittlerweile ist eine fast unbegrenzte Verweisung auf andere Berufe möglich. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Wissenschaftler in Folge einer Krankheit oder Behinderung gezwungen ist, als Pförtner zu arbeiten.

 

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