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Erwerbsminderung |
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Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält
die "volle" Erwerbsminderungs-Rente. Die Höhe
der EM-Rente beträgt maximal 40 % des durchschnittlichen
Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Wer weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält
die halbe Erwerbsminderungs-Rente - maximal nur 20%. Hier
ist es ganz egal, ob die Tätigkeit im erlernten Beruf
erfolgt oder nicht - die sogenannte Verweisung (in eine andere
- nicht der erlernten - Tätigkeit) ist möglich.
Die Höhe der halben EM-Rente beträgt nur 20 % des
durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr.
Betroffen vom In-Kraft-Treten der neuen Erwerbsminderungs-Rente
sind auch Arbeitnehmer, die am 1. Januar 2001 bereits 40 Jahre
alt waren. Zwar haben sie im Bedarfsfall noch Anspruch auf
eine Berufsunfähigkeitsrente, doch wird sie niedriger
ausfallen als zuvor.
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderung (EM) spielt es keine
Rolle, ob der Betroffene nicht mehr in seinem oder einem adäquaten
Beruf arbeiten kann. Mittlerweile ist eine fast unbegrenzte
Verweisung auf andere Berufe möglich. Denkbar wäre
zum Beispiel, dass ein Wissenschaftler in Folge einer Krankheit
oder Behinderung gezwungen ist, als Pförtner zu arbeiten.
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