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Erwerbsunfähigkeit |
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Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene keinerlei
Arbeiten mehr - ganz gleich in welcher (Hilfs-)Tätigkeit
nachgehen kann.
Bei Erwerbsunfähigkeit erhielt er eine Erwerbsunfähigkeitsrente,
die bis zu 45% seines bisherigen Einkommens ausmachte. Seit
2001: Wird in diesem Fall nur noch von Erwerbsminderung
gesprochen.
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