 | | | |  | Erwerbsunfähigkeit | |  | Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene keinerlei Arbeiten mehr - ganz gleich in welcher (Hilfs-)Tätigkeit nachgehen kann. Bei Erwerbsunfähigkeit erhielt er eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die bis zu 45% seines bisherigen Einkommens ausmachte. Seit 2001: Wird in diesem Fall nur noch von Erwerbsminderung gesprochen. | | | | | | |  |